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DPMAconnect

Schnittstelle zu den deutschen Register- und Publikationsdaten

Basis für DPMAconnect ist unser Register- und Publikationsservice DPMAregister. Mit DPMAconnect können Sie online über eine Schnittstelle alle amtlichen Register- und Publikationsdaten direkt aus DPMAregister automatisiert und komfortabel abfragen. Die erhaltenen Daten können Sie für interne Zwecke oder zur gewerblichen Nutzung verwenden, z.B. für Rechts- und Verfahrensstandsüberwachungen oder zur Integration in On- und Offline-Datenbanken.
Die Abfrage der Daten kann aktenzeichenunabhängig durchgeführt werden und ist mit den Abfragemöglichkeiten des Expertenmodus von DPMAregister identisch.

Zunächst startet DPMAconnect ausschließlich mit den Markendaten. Sämtliche Text- und Bilddaten der nationalen Marken seit 1875 sind verfügbar. Der Abruf der anderen Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster) wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2012 möglich sein. Einen Überblick über den Datenumfang von DPMAregister erhalten Sie hier.

Das Herunterladen von Daten anderer Patent- und Markenämter ist über diese Schnittstelle nicht gestattet.

Datenverfügbarkeit
Sie können alle Daten jederzeit über die Schnittstelle abrufen. Die Registerdaten aktualisieren wir täglich, die Publikationsdaten wöchentlich (für Patente und Gebrauchsmuster in der Regel donnerstags, für Marken und Geschmacksmuster in der Regel freitags).

Technische Voraussetzungen
Sie erreichen die Schnittstelle über https://dpmaconnect.dpma.de. Die Schnittstellenbeschreibung basiert auf der Web Service Description Language (WSDL). Für die Nutzung des Dienstes richten wir Ihnen einen Zugang mit Nutzernamen und Passwort ein. Es besteht die Möglichkeit, eine eigene Client-Implementierung einzurichten oder eine von uns bereitgestellte Referenz-Client-Implementierung zu nutzen. Die entsprechenden IT-Beschreibungen finden Sie zip- Datei hier.

Kosten
Wir bieten DPMAconnect kostenfrei an.

Vertrag
Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes ist der Abschluss eines Standardvertrages mit dem DPMA, der die Rechte und Pflichten sowie die Nutzungszwecke der Daten regelt. Bitte füllen Sie dazu den

und senden Sie den unterschriebenen Vertrag in zweifacher Ausfertigung an

Deutsches Patent- und Markenamt
Sachgebiet 2.1.2.a - Publikation und Datenabgabe
80297 München


Gewährleistung
Eine Gewährleistung seitens des DPMA hinsichtlich eines unterbrechungsfreien Zugriffs über die Schnittstelle und einer permanenten Verfügbarkeit der Daten aus DPMAregister wird nicht übernommen.


Bitte beachten Sie:

Das DPMA darf seine Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen nur zu bestimmten Nutzungszwecken abgeben. In § 3 des Vertrages können Sie den von Ihnen gewünschten Nutzungszweck angeben. Folgende Optionen stehen Ihnen dabei zur Verfügung:

  • (a) Aufbau/Entwicklung/Ausbau eigener Datensammlungen zu Schutzrechten (beispielsweise in Form von Datenbanken), die vom Datenempfänger intern zur Ermittlung, Verwaltung und Überprüfung von Schutzrechten genutzt werden
  • (b) Aufbau/Entwicklung/Ausbau eigener Datensammlungen zu Schutzrechten (beispielsweise in Form von Datenbanken), die vom Datenempfänger autorisierten Dritten (ggf. gegen Entgelt) zur Verfügung gestellt werden, um ihnen die Ermittlung, Verwaltung und Überprüfung von Schutzrechten zu ermöglichen
  • (c) Entwicklung und Vertrieb von Informationsprodukten und -dienstleistungen zu Schutzrechten (außer den unter a und b genannten)
    • Bitte machen Sie Angaben zu den Inhalten der Informationsprodukte und -dienstleistungen. Nennen Sie bitte den Empfängerkreis oder die Zielgruppe/n. Bitte machen Sie möglichst genaue Angaben.
  • (d) Wissenschaftliche Tätigkeit
    • Bitte machen Sie Angaben zur Zielsetzung der wissenschaftlichen Arbeit. Im Falle einer Auftragsforschung nennen Sie bitte den Auftraggeber. Bitte machen Sie möglichst genaue Angaben.
  • (e) Sonstiger Zweck
    • Bitte machen Sie möglichst genaue Angaben.


In der Vergangenheit haben wir festgestellt, dass sich beim Ausfüllen der Freitextfelder zu c), d) und e) häufig ein nachträglicher Klärungsbedarf ergibt, da z.B. der Nutzungszweck zu pauschal beschrieben wird. Wenn Sie an einem Datenbezug für die Nutzung der Daten nach c), d) und/oder e) interessiert sind, bieten wir Ihnen an, sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen, um einen datenschutzrechtlich zulässigen Nutzungszweck festzulegen. Dadurch wird vermieden, dass Sie den Vertrag eventuell ein zweites Mal ausfüllen und an uns schicken müssen. Wir können Ihnen so deutlich früher die gewünschten Daten zur Verfügung stellen.

Kontakt
Sollten Sie Fragen zum Datenbezug haben, erreichen Sie uns unter
dpmadatenabgabe@dpma.de und unter
089/2195-2606.


© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | 13.02.2012 

 

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