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Altdaten

Abgabe maschinenlesbarer Schutzrechtsdaten - Altdaten

Für den Aufbau, die Entwicklung und Pflege eigener Schutzrechtsdatenbanken sowie anderer Informationssysteme und -dienstleistungen können Sie online unsere wöchentlichen Publikationsdaten erhalten. Dabei haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Daten von Patenten, Marken und Mustern. Einen Überblick über die verfügbaren Daten entnehmen Sie bitte den folgenden Tabellen.


Patente und Gebrauchsmuster
Datenart  Schriftenart  Datenformat  Datenbestand 
Bibliographische Daten inkl. Rechtsstandsdaten  A, B, C, T, U  EBCDIC, ASCII  1981 - 2010 
Bibliografische Daten ohne Rechtsstandsdaten  A, B, C, T, U  XML  1877 - 2010 
Komplettdokumente; recherchierbar
(Beschreibung, Ansprüche, Zusammenfassung, Zeichnungen, Titelseitenzeichnungen)  
A, B, C, T, U  PDF oder XML und TIFF  2004 - 2010 
Komplettdokumente; recherchierbar
(Beschreibung, Ansprüche, Zusammenfassung, Zeichnungen, Titelseitenzeichnungen) 
A, B, C, T, U  DATIMTEX  1987 - 2003 
Komplettdokumente; nicht recherchierbar
(Beschreibung, Ansprüche, Zusammenfassung, Zeichnungen, Titelseitenzeichnungen) 
A, B, C, T, U  BACON  1877 - 2010 

Marken
Datenart  Verfahrensstufe  Datenformat  Datenbestand 
Bibliografische Daten, Bilder  Angemeldete, eingetragene und schutzunfähige Marken  XML, JPG  Gesamtlieferung 

Geschmacksmuster
Datenart  Verfahrensstufe  Datenformat  Datenbestand 
Bibliografische Daten  Eingetragene Geschmacksmuster  XML  1988-2010 
Bilder  Eingetragene Geschmacksmuster  JPG, GIF  2000-2010 

Datenverfügbarkeit
Wir stellen die Daten auf Datenträgern (CD, DVD, Festplatte) zur Verfügung. Ein Online-Abruf ist derzeit nicht möglich.

Testdaten/Satzbeschreibungen
Natürlich bieten wir auch Testdaten an. Mit den entsprechenden Satzbeschreibungen können Sie die Inhalte der Daten kennenlernen und die Verarbeitung unserer Testdaten ausprobieren, damit Sie sich so einen guten Überblick über unser Angebot verschaffen können.

Kosten
Für die Abgabe unserer Altdaten berechnen wir ausschließlich die Kosten für die Bereitstellung und den Versand der Daten. Die Schutzrechtsklassifikationen bieten wir kostenfrei an.


Vertrag
Voraussetzung für die Nutzung der Daten ist der Abschluss eines Vertrages mit dem DPMA. Bitte füllen Sie dazu den

Kreuzen Sie jeweils die von Ihnen gewünschten Daten an und senden Sie den unterschriebenen Vertrag und die Anlage in zweifacher Ausfertigung an

Deutsches Patent- und Markenamt
Sachgebiet 2.1.2.a - Publikation und Datenabgabe
80297 München


Bitte beachten Sie:

Das DPMA darf seine Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen nur zu bestimmten Nutzungszwecken abgeben. In § 3 des Vertrages können Sie den von Ihnen gewünschten Nutzungszweck angeben. Folgende Optionen stehen Ihnen dabei zur Verfügung:

  • (a) Aufbau/Entwicklung/Ausbau eigener Datensammlungen zu Schutzrechten (beispielsweise in Form von Datenbanken), die vom Datenempfänger intern zur Ermittlung, Verwaltung und Überprüfung von Schutzrechten genutzt werden
  • (b) Aufbau/Entwicklung/Ausbau eigener Datensammlungen zu Schutzrechten (beispielsweise in Form von Datenbanken), die vom Datenempfänger autorisierten Dritten (ggf. gegen Entgelt) zur Verfügung gestellt werden, um ihnen die Ermittlung, Verwaltung und Überprüfung von Schutzrechten zu ermöglichen
  • (c) Entwicklung und Vertrieb von Informationsprodukten und -dienstleistungen zu Schutzrechten (außer den unter a und b genannten)
    • Bitte machen Sie Angaben zu den Inhalten der Informationsprodukte und -dienstleistungen. Nennen Sie bitte den Empfängerkreis oder die Zielgruppe/n. Bitte machen Sie möglichst genaue Angaben.
  • (d) Wissenschaftliche Tätigkeit
    • Bitte machen Sie Angaben zur Zielsetzung der wissenschaftlichen Arbeit. Im Falle einer Auftragsforschung nennen Sie bitte den Auftraggeber. Bitte machen Sie möglichst genaue Angaben.
  • (e) Sonstiger Zweck
    • Bitte machen Sie möglichst genaue Angaben.


In der Vergangenheit haben wir festgestellt, dass sich beim Ausfüllen der Freitextfelder zu c), d) und e) häufig ein nachträglicher Klärungsbedarf ergibt, da z.B. der Nutzungszweck zu pauschal beschrieben wird. Wenn Sie an einem Datenbezug für die Nutzung der Daten nach c), d) und/oder e) interessiert sind, bieten wir Ihnen an, sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen, um einen datenschutzrechtlich zulässigen Nutzungszweck festzulegen. Dadurch wird vermieden, dass Sie den Vertrag eventuell ein zweites Mal ausfüllen und an uns schicken müssen. Wir können Ihnen so deutlich früher die gewünschten Daten zur Verfügung stellen.

Kontakt
Sollten Sie Fragen zum Datenbezug haben, erreichen Sie uns unter

© 2012 Deutsches Patent- und Markenamt | 19.03.2012 

 

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